Kosten und Tarife

Tarife, Eigenanteile und Unterstützungsmöglichkeiten

Pflege und Betreuung

  • Bedarfsabklärung und Beratung CHF 76.90 pro Stunde 
  • Untersuchung und Behandlung CHF 63.00 pro Stunde 
  • Grundpflege CHF 52.60 pro Stunde 

Ihre Kosten: Sie bezahlen CHF 15.35 pro Tag (unabhängig von der Einsatzdauer). Die restlichen Kosten übernehmen die Krankenkasse (nach Abzug Franchise und Selbstbehalt) und die Stadt Luzern. Sofern Sie Ergänzungsleistungen beziehen, übernimmt die AHV die CHF 15.35 pro Tag. 

Hauswirtschaft und Betreuung sowie Notruf

  • Bedarfsabklärung CHF 45.00 pro Stunde
  • Hauswirtschaftliche Leistungen CHF 45.00 pro Stunde, gerundet auf 10 Minuten
  • Notrufsystem CHF 30.00 pro Monat 

Ihre Kosten: Sie bezahlen den oben erwähnten Stundenansatz. Sofern Sie über eine Zusatzversicherung bei der Krankenkasse verfügen, übernimmt diese evtl. einen Anteil. Wenn Sie Ergänzungsleistungen beziehen, übernimmt die AHV die Kosten. 

Rückerstattungen

Pflege und Betreuung

Die von der Krankenkasse verlangte ärztliche Anordnung wird von uns direkt an die zuständige Krankenkasse geschickt. Unter Berücksichtigung Ihrer Franchise und des Selbstbehalts von 10 % (sofern Sie nicht bereits den maximal jährlichen Selbstbehalt bezahlt haben) rechnet Ihre Krankenkasse die Leistungen ab. Pflegematerialien werden teilweise durch die Krankenkasse übernommen. 

Hauswirtschaft und Betreuung

Die Kosten für hauswirtschaftliche Dienstleistungen werden durch Sie persönlich getragen, soweit nicht private Versicherungen (z. B. Zusatzversicherung zur Krankenkasse) oder die Ergänzungsleistungen dafür aufkommen. Schicken Sie Ihre Rechnung der Krankenkasse - diese wird Ihnen mitteilen, ob Sie eine Rückerstattung erhalten. 

Vorgehen im Zusammenhang mit diesen Rechnungen

  • Bezahlen Sie die Rechnung innerhalb von 30 Tagen.
  • Wenn Sie Ergänzungsleistungen beziehen, senden Sie die Krankenkassen-Abrechnung dem Amt für Sozialversicherungen. Melden Sie sich auch bei der Ergänzungsleistung, wenn Ihnen nur wenig zum Leistungsbezug fehlt. Es kann sein, dass Sie trotzdem in den Genuss der Rückerstattung kommen.
  • Bewahren Sie die Abrechnung der Krankenkasse und die Rechnungen der Spitex für Ihre Steuererklärung auf, Sie können die Beträge in Abzug bringen.

Restfinanzierungsbeitrag (Differenz zum Vollkostentarif)

Den Restfinanzierungsbeitrag (Vollkostentarif abzüglich Krankenkasse- und Klientenbeteiligung) fordern wir direkt bei der Gemeinde ein. Dafür müssen Sie uns bei der Bedarfsabklärung eine Vollmacht unterzeichnen.

Hilflosenentschädigung zur AHV oder IV

Wenn Bezüger/innen von Alters- oder IV-Renten nicht in der Lage sind, Tätigkeiten des alltäglichen Lebens während mehr als einem Jahr selbstständig auszuführen, können sie ihren Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung (HLE) geltend machen.

Weitere Informationen und Anmeldeformulare erhalten Sie unter:
WAS Wirtschaft Arbeit Soziales, Ausgleichskasse Luzern, Würzenbachstrasse 8, Postfach, 6000 Luzern 15
Telefon 041 209 00 01 / www.ahvluzern.ch

Finanzielle Schwierigkeiten / Anliegen / Beratung

Immer wieder kommt es vor, dass Klientinnen und Klienten unsere Dienstleistungen nicht bezahlen können. Suchen Sie mit uns das Gespräch, wir unterstützen Sie gerne bei der Suche nach einer geeigneten Beratungsstelle. Sind Sie bereits Klientin oder Klient von uns, finden Sie im Spitex-Ordner einige Adressen von Institutionen, die weiterhelfen. Folgende zwei Institutionen gelten als zentrale Informationsstellen:

Ergänzungsleistungen

Die Ergänzungsleistung unterstützt dort, wo AHV-/IV-Renten und Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken. Wer eine dieser Grundleistungen bezieht, kann Anspruch auf ausserordentliche Gesundheitskosten (Selbstbehalt für Medikamente, hauswirtschaftliche Dienstleistungen etc.) geltend machen.

AHV-Zweigstelle Stadt Luzern, Obergrundstrasse 1, 6002 Luzern
Telefon 041 208 81 11

Pro Senectute (für Menschen im AHV-Alter)

Pro Senectute berät in schwierigen Lebenssituationen, bei Beziehungsproblemen, bei Fragen zu den Sozialversicherungen (AHV, EL, Beihilfen), bei finanziellen Fragen, bei rechtlichen Fragen, bei Fragen rund ums Wohnen, bei der Vermittlung von Dienstleistungen, Hilfsmitteln (Spitex, Reinigungen, Besuche, usw.).

Pro Senectute Beratungsstelle Luzern, Maihofstrasse 76, 6002 Luzern
Telefon 041 226 11 88 / info@lu.prosenectute.ch

Anlaufstelle Alter

Die Anlaufstelle Alter erteilt den Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Luzern, deren Angehörigen sowie interessierten Institutionen Auskunft zu allen Fragen rund ums Alter und triagiert oder vermittelt bei Bedarf die entsprechenden Dienstleistungsunternehmen. Im Zentrum des Beratungsangebotes stehen die Themen Gesundheit, Wohlbefinden, Wohnen und Finanzen, aber auch alle anderen Fragen zum Thema Alter. 

Sie berät die ältere Bevölkerung in ihrem Bestreben, ihre Selbständigkeit zu erhalten beziehungsweise wiederzuerlangen – in Form von freiwilligen Hausbesuchen oder Beratungen in der Anlaufstelle Alter.

Stadt Luzern, Alter und Gesundheit, Winkelriedstrasse 14, 6002 Luzern
Telefon 041 208 77 77 / anlaufstelle.alter@stadtluzern.ch 
www.anlaufstelle-alter.stadtluzern.ch

Sozialberatung der Stadt Luzern (für Menschen jeden Alters)

Die Sozialberatung «Sozial Info REX» bietet Budgetberatungen an und ist zuständig für die wirtschaftliche Sozialhilfe.

Sozial Info REX, Obergrundstrasse 3, 6002 Luzern
Telefon 041 208 72 22  /  sozialinforex@stadtluzern.ch

Weitere Informationen