Spitex Stadt Luzern
Brünigstrasse 20
6005 Luzern
Tel  041 429 30 70
Fax 041 429 30 71
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Kosten und Tarife

 

Tarife ab 01.01.2011

Dienstleistung

Preis

pro Stunde

Preis pro
Monat

Bedarfsabklärung und Beratung

 Fr. 79.80


Untersuchung und Behandlung

 Fr. 65.40

 

Grundpflege

 Fr. 54.60


Unterhaltsreinigung (es wird mindestens eine Stunde verrechnet)

 Fr. 35.-


Grundreinigung

 Fr. 40.-


Notrufsystem


 Fr. 30.-

 

Die Tarife für die pflegerischen Dienstleistungen sind kantonal einheitlich. Sie werden vom Spitex - Kantonalverband in Zusammenarbeit mit dem Dachverband der Krankenversicherer Santésuisse vorgegeben. Die Preise für Pflegematerial werden vom Bundesamt für das Gesundheitswesen (BAG) festgelegt (Migel - Liste). Informationen zur Kostenübernahme durch die Krankenkassen finden Sie im nächsten Abschnitt.

 

Neuordnung der Pflegefinanzierung ab 2011

Die Neuordnung der Pflegefinanzierung regelt die Aufteilung der Pflegekosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zwischen pflegebedürftigen Personen, Krankenversicherern und der Gemeinde.
Die Krankenversicherer leisten einen gesamtschweizerisch einheitlichen, nach Pflegebedarf abgestuften Beitrag an die Pflegekosten (siehe Tarifblatt). Die Pflegebedürftigen bezahlen eine Beteiligung pro Tag an die pflegerischen Leistungen von Spitex Stadt Luzern (ausgenommen sind Leistungen der Akut- und Übergangspflege und bei Personen unter 18 Jahren), zuzüglich Franchise und Selbstbehalt.

Weitere Informationen zur neuen Pflegefinanzierung:

PDF-Datei ladenBegleitbrief zur Rechnung

PDF-Datei ladenInformationen zur Finanzierung der Spitexleistungen

PDF-Datei ladenAntworten auf die häufigsten Fragen

PDF-Datei ladenMusterrechnung mit Beschreibung und Erklärung der Abkürzungen

 

Rückerstattungen


Pflegerische Dienstleistungen

Die von der Krankenkasse verlangte ärztliche Anordnung wird von uns direkt an die zuständige Krankenkasse geschickt. Unter Berücksichtigung Ihrer Franchise und des Selbstbehalts von 10% (sofern Sie nicht bereits den maximal jährlichen Selbstbehalt bezahlt haben) rechnet Ihre Krankenkasse die Leistungen ab. Pflegematerialien werden teilweise durch die Krankenkasse übernommen.

Hauswirtschaftliche Dienstleistungen

Die Kosten für hauswirtschaftliche Dienstleistungen werden durch Sie persönlich getragen, soweit nicht private Versicherungen (z. B. Zusatzversicherung zur Krankenkasse) oder die Ergänzungsleistungen dafür aufkommen. Schicken Sie Ihre Rechnung der Krankenkasse, diese wird Ihnen mitteilen, ob Sie eine Rückerstattung erhalten.

Vorgehen im Zusammenhang mit diesen Rechnungen

  • Kontrollieren Sie, ob die Rechnung korrekt ist;
  • senden Sie die Rechnung an Ihre Krankenkasse;
  • bezahlen Sie die Rechnung innerhalb von 30 Tagen.
  • Wenn Sie Ergänzungsleistungen beziehen, senden Sie die Krankenkassen-Abrechnung dem Amt für Sozialversicherungen. Melden Sie sich auch bei der Ergänzungsleistung, wenn Ihnen bloss wenig zum Leistungsbezug fehlt. Es kann sein, dass Sie trotzdem in den Genuss der Rückerstattung kommen.
  • Bewahren Sie die Abrechnung der Krankenkasse und die Rechnungen der Spitex für Ihre Steuererklärung auf, Sie können die Beträge in Abzug bringen.

 

Restfinanzierungsbeitrag (Differenz zum Vollkostentarif)

Den Restfinanzierungsbeitrag (Vollkostentarif abzüglich Krankenkasse- und Klientenbeteiligung) fordern wir direkt bei der Gemeinde ein. Dafür müssen Sie bei der Bedarfsabklärung eine Vollmacht unterzeichen.

 

Hilflosenentschädigung zur AHV oder IV

Es ist gesetzlich verankert, dass niemand aufgrund einer Pflegebedürftigkeit sozialhilfeabhängig werden darf. Wenn Bezüger/innen von Alters- oder IV-Renten nicht in der Lage sind, Tätigkeiten des alltäglichen Lebens während mehr als einem Jahr selbständig auszuführen, können sie ihren Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung (HLE) geltend machen (Entschädigungen siehe Tarifblatt).

Weitere Information und Anmeldeformulare erhalten Sie unter:
Ausgleichskasse Luzern, Würzenbachstrasse 8, 6000 Luzern 15
Telefon 041 375 05 05 oder über Link öffnenwww.ahvluzern.ch

Finanzielle Schwierigkeiten / Anliegen / Beratung

Immer wieder kommt es vor, dass Klientinnen und Klienten unsere Dienstleistungen nicht bezahlen können. Suchen Sie mit uns das Gespräch, wir unterstützen Sie gerne bei der Suche nach einer geeigneten Beratungsstelle. Sind Sie bereits Klientin oder Klient von uns, finden Sie im Spitex-Ordner einige Adresse von Institutionen, die weiterhelfen. Folgende zwei Institutionen gelten als zentrale Informationsstellen:

Ergänzungsleistungen
Die Ergänzungsleistung unterstützt dort, wo AHV-/IV-Renten und Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken. Wer eine dieser Grundleistungen bezieht, kann Anspruch auf ausserordentliche Gesundheitskosten (Selbstbehalt für Medikamente, hauswirtschaftliche Dienstleistungen etc.) geltend machen.
AHV-Zweigstelle Stadt Luzern, Obergrundstrasse 1, 6002 Luzern
Telefon 041 208 81 11

Sozialberatung der Stadt Luzern (für Menschen jeden Alters)
Die Sozialberatung «Sozial Info REX» bietet Budgetberatung an und ist zuständig für die wirtschaftliche Sozialhilfe.
Sozial Info REX, Obergrundstrasse 3, 6002 Luzern
Telefon 041 208 72 72  /  Emailfenster öffnen.sozialinforex(at)stadtluzern.ch